Der Vermieter ist ABOVENTO NAUTIKA GmbH für den nautischen Tourismus, Zagreb, Vrbik IV. 3, OIB: 44287384620, die den Bootsverleih bietet.
Der Kunde ist die Person, die das Boot mietet ohne Dienstleistungen des Skippers, und die zum Steuern des Bootes berechtigt ist, das der Gegenstand des Mietvertrags ist.
Der Passagier ist die von der Person des Kunden unterschiedliche Person, die sich auf der Besatzungsliste befindet.
Wenn der Mietvertrag mit der Person abgeschlossen wird, die zum Steuern des Bootes nicht berechtigt ist ,das der Gegenstand des Mietsvertrags ist, und wenn in der Liste die Person aufgeführt ist, die zum Steuern solches Bootes berechtigt ist,dann werden die auf den Kunden bezogene Bestimmungen auf die gleiche Weise auf den Passagier verwendet, der zum Steuern des Bootes berechtigt ist, das der Gegenstand des Mietsvertrags ist. Diese Personunterschreibt auf der Kundenseite den Mietvertrag und im Bezug auf sie wird es betrachtet, dass sie mit den Vertragsbestimmungen und den Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen des Bootsverleihes vertraut ist. Die Person, die zum Steuern des Bootes nicht berechtigt ist, sowie die in der Besatzungsliste aufgeführte Person, die zum Steuern des Bootes berechtigt ist, sind dem Vermieter solidär verantwortlich für alle Pflichte, die aus
diesem Mietvertrag hervorgehen oder mit diesem Vertrag verbunden sind. An die, in der Besatzungsliste aufgeführte Person, die zum Steuern des Bootes berechtigt ist, werden alle auf den Kunden bezogene Bestimmungen angewendet.
Mit diesen Allgemeinen Bedingungen des Bootsverleihes (im weiteren Text: Allgemeine Bedingungen) werden gegenseitige Rechte und Pflichte zwischen der ABOVENTO NAUTIKA GmbH als Vermieter (im weiteren Text: Vermieter) und dem Nutzer der Dienstleistung als Mieter (im weiteren Text: Kunde).
Diese Allgemeine Bedingungen sind ein integraler Teil des Mietvertrags, der zwischen dem Vermieter und dem Kunden abgeschlossen wird und sind rechtsverbindlich für beide Vertragsparteien.
Der Vermieter und der Kunde sind damit einverstanden, an diese Allgemeine Bedingungen sowie den Mietvertrag in gutem Glauben zu halten und die gegenseitigen Rechte, Pflichte und gute Geschäftspraxis zu respektieren.
Der Vermieter garantiert die Echtheit und die Richtigkeit der Daten über die Boote, die er im Charterangebot hat, sowie die Richtigkeit der Verleibedingungen , die in schriftlicher Form mit dem Stempel und der Unterschrift des Vermieters oder auf der offiziellen Webseite der Vermieters veröffentlicht sind (www.apexcharter.com) .
Der Vermieter garantiert nicht die Echtheit und die Richtigkeit der Daten über die Boote und die Verleihbedingungen, die auf eine andere Weise veröffentlicht sind.
Der Vermieter garantiert, dass nur die auf seiner offiziellen Webseite veröffentlichten Fotos die Fotos aus seinem Charterangebot sind und garantiert auch dafür, das diese Fotos den tatsächlichen Zustand der vermietenden Boote zeigen.
Auf der offiziellen Webseite ist eine detaillierte Beschreibung jedes Bootes zu finden.
Auf der offiziellen Webseite steht neben jedem Foto des Bootes auch die Inventarliste und der Vermieter garantiert, dass das Boot komplett und der Inventarliste entsprechend ausgerüstet ist.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Auswahl des Bootes, das er verleihen will, alle des Zustands des Bootes betreffenden Details zu beachten, weil es keine Möglichkeit der späteren Beschwerden gibt, die sich auf den Zustand des Bootes, seine Eigenschaften oder seine Ausrüstung beziehen würden. Aufgrund dieser Beschwerden kann der Kunde entweder ein Ersatzboot oder irgendwelche Form der Entschädigung verlangen.
Diese Allgemeine Bedingungen sowie der Mietvertrag sind auf der Webseite des Arbeitsgebers veröffentlicht und sind jederzeit für den Kunden verfügbar.
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Kunden und/oder einer ihm gleichgestellten Person abgeschlossen.
Alle durch die Erfühlung der vertraglichen Verpflichtungen entstandenen Rechte und Pflichte werden zwischen dem Vermieter und dem Kunden und/oder einer ihm gleichgestellten Person verwirklicht.
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Kunden abgeschlossen, wenn der Kunde den Vorschuss für ein Boot oder mehrere Boote zahlt. Von diesem Moment an gelten sowohl für den Vermieter als auch für den Kunden die Bestimmungen des Mietvertrags und dieser Allgemeinen Bedingungen.
Die Zahlung des Vorschusses bedeutet, dass der Kunde mit den Bestimmungen des Mietvertrags und mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist.
Die Buchungen der Boote werden elektronisch empfangen. Dabei ist sehr wichtig, dass Sie das dafür vorgesehene und auf der Webseite des Vermieters veröffentlichte Formular oder das vorgesehene Formular der Agentur ausfüllen, die dafür berechtigt ist, die Dienstleistungen des Vermieters zu verkaufen.
Bei der Buchung ist der Kunde verpflichtet, alle im Buchungsformular erforderlichen Informationen zu geben, vor allem Informationen über sich selbst und über alle Passagiere auf dem Boot. Von den benötigten Informationen sind besonders wichtig: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und Art und Zahl des gültigen Ausweisdokumentes.
Bei der Buchung ist der Kunde ist verpflichtet, eine Kopie des Bootführerscheines beizufügen, auf der deutlich abzulesen ist, auf wenn der Bootführerschein lautet, Gültigkeitsdauer und die Kategorie des Bootes, auf das sich der Bootführerschein bezieht.
Wenn der Kunde aus dem 2. und 3. Absatz dieses Artikels nicht in der Lage ist, die Kopie des Bootführerscheines bei der Buchung vorzulegen, ist er verpflichtet, das bis spätestens 8 Tage vom Zeitpunkt der Buchung zu tun, sonst hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen.
Wenn der Verleihpreis nach der Vorauszahlung geändert ist (auf höhere oder niedrigere Werte), ist wie für den Kunden als auch für den Vermieter nur derjenige Preis gültig, der im Zeitpunkt der Buchung und der Vorauszahlung bestätigt wurde.
Damit die Buchung für den Vermieter verbindlich wird, ist der Kunde verpflichtet, eine Kaution von 50% der gesamten Miete zu zahlen ( die Bootsvermietung ist um zusätzliche, mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistungen, erhöht.)
Den verbleibenden Betrag des Verleihes muss der Kunde spätestens einen Monat vor dem Beginn der Laufzeit des Mietvertrags zahlen (z. B. wenn der verabredete Termin der Miete der 1. Juni ist, ist der Kunde verpflichtet den Restbetrag spätestens bis zum 1. Mai zu zahlen).
Falls der Kunde den Restbetrag des Verleihes aus dem vorstehenden Absatz bis spätestens einen Monat vor dem Beginn der Laufzeit des Verleihvertrags nicht zahlt, wird der Verleihvertrag gekündigt. Datum der Kündigung des Vertargs fängt nach dem Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist (z. B. wenn die Zahlungsfrist bis zum 1.05. ist, wird der Vertrag am 2.05. gekündigt). In diesem Fall hat der Kunde kein Recht auf Rückkehr der Vorauszahlung.
Für die im Zeitraum kürzer als 30 Tage gemachten Buchungen muss der Preis der Dienstleistung der Unterkunft auf dem Boot vor dem Beginn des Dienstes in voller Höhe gezahlt werden.
Die Zahlung erfolgt in HRK nach dem mittleren Wechselkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung.
Das Recht der Kunde auf die Kündigung des Vertrags
Der Kunde kann den Mietvertrag per Post oder E-Mail kündigen.
Wenn der Kunde den Mietvertrag per E-Mail kündigt, ist er gültig nur wenn ihm der Vermieter eine Empfangsbestätigung für E-Mail schickt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Empfangsbestätigung für E-Mail des Kunden der den Vertrag kündigt, gleich nach dem Empfang der E-Mail zu schicken, bzw. spätestens innerhalb von 24 Stunde nachdem der Kunde die E-Mail geschickt hat. Falls der Kunde innerhalb dieser Fristkeine Empfangsbestätigung des Vermieters erhält, wird es angenommen, dass die Kündigung des Vertrags nicht gültig ist.
Datum des Eingangs der Vertragskündigung (Datum auf dem Rückschein angegeben oder Datum des Erhaltens der E-Mail, wenn es die Empfangsbestätigung gibt) ist die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten und Entschädigungen wie folgt:
- Für die Kündigung bis zwei Monate vor dem Verleihbeginn(z.B. wenn der Mietvertrag ab dem 1. 06. läuft, rechnet man als zwei Monate vor dem Verleihbeginn die Zeit bis zum 1.04.) berechnet der Vermieter 30% des gesamten Verleihpreises. Den Rest des Geldes bekommt der Kunde auf eigene Kosten.
- Für die Kündigung bis einen Monat vor dem Verleihbeginn (z.B. wenn der Mietvertrag ab dem 1. 06. läuft, , rechnet man als einen Monate vor dem Verleihbeginn die Zeit bis zum 1.05.) berechnet der Vermieter 50% des gesamten Verleihpreises, d.h. behält die ganze bezahlte Summe ( Vorauszahlung)
- Für die Kündigung innerhalb eines Monats vor dem Verleihbeginn (z.B. wenn der Mietvertrag ab dem 1. 06. läuft, , rechnet man als der Zeitraum innerhalb eines Monats vor dem Verleihbeginn die Zeit vom 02. 05. bis 01. 06.) berechnet der Vermieter 100% des gesamten Verleihpreises, d.h. behält die ganze bezahlte Summe.
Die Rückerstattung wird gemacht werden sobald der Vermieter, gemäβ den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, (Absatz 3) den genauen Betrag berechnet, den er dem Kunden zurückgeben soll. Die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto des Kunden (wenn der Kunde der Staatsangehörige der Republik Kroatien ist) , auf sein Devisenkonto (wenn der Kunde der Staatsangehörige eines anderen Landes ist) oder auf das Konto der Agentur, durch deren Vermittlung das Boot verliehen wurde.
Die Zahlung erfolgt in HRK, bzw. in Euro-Gegenwert nach dem mittleren Wechselkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung.
Der Vermieter trägt keine Kosten für die Rücksendung des bezahlten Betrags.
Wenn der Kunde, der das gemietete Boot aufgekündigt hat, gleich bei der Buchungsstornierung einen anderen Kunden findet, der ebenso wie er,zur Verwaltung des gemieteten Bootes berächtigt ist, und der bereit ist, alle seine Rechte und Pflichte zu übernehmen, wird der Vermieter dem Kunden, der den Vertrag gekündigt hat, nur die Kosten der Ersatzbeschaffung berechnen und ihm den Rest des Geldes zurückgeben.
Auf die Beziehung aus dem vorherigen Absatz werden in angemessener Weise die Bestimmungen über die Übernahme der Schulden angewendet.
Wenn der Kunde die Buchung wegen "höherer Gewalt" kündigt ,bzw. aus den objektiven Gründen (Tod in der Familie, gesundheitliche Gründen, schwerer Unfall), werden auf die Vertragskündigung die Bestimmungen des Artikels 10. und 11. dieser Allgemeinen Bestimmungen verwendet.
Wenn der Kunde den Mietvertrag aus dem, im Abs. 1 dieses Artikels genannten Grund, kündigt, und der Vermieter ungeachtet des Kunden aus dem Abs. 1 dieses Artikels, bis zum ersten Tag des Mietverhältnisses einen anderen Kunden für die gleiche Dauer des Mietverhältnisses findet, wird, in Übereinstimmung mit bewährten Praxis, dem Kunden aus dem Abs. 1 dieses Artikels der Unterschied des gesamten gezahlten Betrags und des Betrags, auf dem das neue Vertrag abgeschlossen wurde, zurückgegeben.
Die Existenz dieser besonderen Umständen aus dem Abs.1 dieses Artikels muss der Kunde glaubwürdig beweisen, indem er dem Vermieter die Dokumentation im Original und in beglaubigter Übersetzung ins Kroatische vorlegt.
Bei der Übernahme des Bootes verlässt der Kunde dem Vermieter eine Kaution in Höhe von Euro 1000,00 bar oder per Kreditkarte(Blanko Sale-slip). Der Zweck der obligatorischen Kaution ist alle Verluste und Schaden zu kompensieren, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
Die Höhe der Kaution entspricht der Höhe der Selbstbehalt bei der Versicherung.
Bei der Rückgabe des Bootes kontroliert der Vermieter das Boot in Anwesenheit des Kunden. Der Vermieter gibt dem Kunden den gesamten Kautionsbetrag, bzw. seine Kreditkarte: wenn das Boot sauber,ordentlich und ohne Beschädigung zurückgegeben wird; Wenn es keine, mit der Benutzung des gemieteten Bootes verbundenen Anforderungen von der Seite einer dritten Person gibt und wenn sie auch nicht angekündigt sind.
Falls dass das Boot, einer seiner Teile oder die Ausrüstung absichtlich oder wegen der Unaufmerksamkeit beschädigt werden, gehen alle geforderten Entschädigungen auf Rechnung des Kunden und werden von der Kaution abgezogen. Wenn so entstandener Schaden gröβer ist, als die Sicherheit der Kaution deckt, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Betrag des Schadenersatzes zu zahlen.
Wenn im Fall aus dem Abs. 4 dieses Artikel der weitere Bootsverleih nicht möglich ist, behält der Vermieter, neben dem benötigten Betrag für die Reparatur, den Ersatz oder den Kauf des Bootes, auch den Kautionbetrag, der dem entgangenen Gewinn entspricht und wird wegen des entgangenen Gewinns, der die Höhe der Kaution übersteigt, auch den Schadenersatz verlangen.
Das Boot übernimmt man samstags von 17 bis 20 Uhr am vereinbarten Ort.
Falls der Kunde, ohne vorherige Ankündigung, aus irgendeinem Grund, auch nach Ablauf von 12 Stunden das Boot nicht übernimmt, ist der Vermieter berechtigt, den Chartervertrag einseitig zu kündigen und der Kunde hat kein Recht auf die Rückerstattung des Geldes, sowie auf irgendeinen Entschädigung.
Falls der Vermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, zum vereinbarten Zeitpunkt dem Kunden das gebuchte Boot zu übergeben, hat der Vermieter das Recht, dem Kunden innerhalb von 24 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem das Boot übergeben werden sollte) ein anderes Boot mit gleichen oder besseren Eigenschaften zur Verfügung zu stellen. Ansonsten hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten und behält das Recht auf die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen.
Wenn der Kunde entscheidet, ein Ersatzboot auβerhalb der vereinbarten Frist von 24 Stunden zu warten, hat er das Recht, einen Betrag in Höhe des Wertes der Miete zu fordern für die Anzahl der Tage, in denen er über das Boot nicht verfügen konnte.
Die Verantwortung des Vermieters für die Auszahlung von gröβeren oder anderen Beträge als in den Absätzen 3 und 4 dieses Artikels vorgeschrieben ist, wird ausgeschlossen.
Bie der Übernahme des Bootes verpflichtet sich der Kunde dem Vermieter eine Rechnung oder einen anderen Beweis einzureichen, aus dem sichtbar ist, dass der volle Betrag der Miete gezahlt ist.
Der Vermieter ist verpflichtet dem Kunden technisch korrektes und komplet ausgestattetes, mit vollem Kraftstoff-und Wassertank, sauberes, ordentliches, trockenes und zur Abfahrt bereites Boot zu liefern.
Bei der Bootsübernahme verpflichtet sich der Kunde den allgemeinen Zustand vom Boot und der Ausrüstung zu prüfen sowie festzustellen, ob der aktuellee Zustand, d.h. die Ausrüstung der Inventarliste entspricht
Mögliche Einwände gegen den allgemeinen Zustand des Bootes sowie gegen die Abweichungen von der Inventarliste kann der Kunde nur vor dem Beginn der Reise einreichen.
Mögliche versteckte Mängel und Nachteile des Bootes und/oder der Ausrüstung, die dem Vermieter im Moment der Übername des Bootes nicht bekannt sein konnten, sowie die Nachteile und Fehler, die nach der Übername des Bootes entstehen, die aber der Vermieter nicht vorhersehen konnte, geben dem Kunden kein Recht, eine Reduzierung des Mietpreises zu fordern.
Falls ein Teil des Bootes, der Ausrüstung oder des Inventars während der vorherigen Unterkunft verloren oder beschädigt ist und nicht mehr repariert oder ein neuer Teil vor dem Einsteigen nicht gekauft werden kann, hat der Kunde weder das Recht, den Mietvertrag zu kündigen oder die Reduziereung des Verleihpreises der Unterkunft zu fordern, wenn der Mangel auf dem Boot, der Ausrüstung oder dem Inventar die Sicherheit des Schiffes nicht beeinflusst.
Das Boot wird dem Kunden mit der gesamten für die Vermietung des Bootes nötigen Dokumentation übergeben (Segelschein, Konzession Genehmigung, Anmeldung der Reisenden, Anmeldung der Kurtaxe, Pflichtversicherungpolice).
Dem Kunden wird auch der Boot-Ordner übergeben mit der Liste der Hafenbehörden, Marinas,Tankstellen, Ankerplätze und wichtigen Telefonnummer.
Der Kunde ist verpflichtet, Dokumente aus dem Abs. 1 und 2 dieses Artikels sorgfältig zu halten und sie bei der Rückgabe des Bootes zurückzugeben.
Wegen der Sicherheit des Kunden und der Reisenden auf dem Boot, sowie des Bootes,
ist jedes Boot mit einem Überwachungsgerät ausgestattet, so dass der Vermieter kann, wenn es einen guten Grund dafür gibt, in Echtzeit die Position des Bootes lozieren.
Der Zweck der Überwachung und Kontrolle ist die Möglichkeit des Vermieters, das Boot im Falle einer Katastrophe , Gefahr oder Beschädigung zu lozieren und der Vermieter garantiert, die Überwachung des Bootes nicht für Zwecke im Gegensatz zu seinem primären Zweck zu missbrauchen.
Ein integraller Bestandteil der Boots-Dokumentation ist das Logbuch.Der Kunde ist verpflichtet, es zu führen, und ins Logbuch die Hauptrichtungen der Bewegung eizuschreiben und die Bestimmungsorte einzutragen, besonders diese Orte, wo er übernachtet hat und die anderen wichtigen Details, die er während der Fahrt bemerkt hat.
Der Kunde verpflichtet sich, das Boot an dem letzten Miettag, in der Regel am Samstag, in den Hafen zurückzukehren, wo er es übernommen hat, zum vereinbarten Zeit (spätestens bis 9.00 Uhr). Der Kunde verpflichtet sich, die Wetterverhältnisse zu überwachen.
Widrige Wetterbedingungen sind kein akzeptabler Grund für die Verzögerung der Rückkehr des Bootes, weshalb der Kunde verpflichtet ist, die Reise unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen zu planen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Boot im gleichen Zustand zurückzukehren, in dem es angemietet wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, das Boot ordentlich und sauber zurückzukehren und dann berechnet man ihm keine spezielle Reinigung.
Falls der Kunde das Boot unordentlich und schmutzig zurückkehrt, werden ihm die Kosten der Reinigung von der Kaution in der Höhe von 100,00 Euro in Kuna-Gegenwert nach dem mittleren Wechselkurs der Kroatischen Nationalbank abgezogen.
Der Kunde verpflichtet sich vor der Rückkehr des Bootes den Tank an einer der folgenden Tankstellen zu füllen: ACI OPATIJA (45º19,0'N 14º17,7'E), ACI CRES (44º57'N 14º24' E), NEREZINE (Durchgang Osor) (44º40"20,04'N 14º23"48,36' E) MALI LOŠINJ (44º53,48'N,14º46,64' E), abhängig von der Richtung, aus der man kommt. Bei der Rückkehr des Bootes ergänzt der Vermieter den Tank auf Kosten des Kunden zu dem Preis, zu welchem der Kunde vorher den Tank gefüllt hat.
Der Kunde verpflichtet sich, vor der Rückkehr des Bootes, an einer der Tankstellen aus dem vorherigen Absatz auf eigene Kosten den Wassertank zu füllen.
Im Fall der Überschreitung des vereinbarten Termins bei der Rückkehr des Bootes ist der Kunde verpflichtet, für die Verzögerung von drei Stunden den Preis der täglichen Miete zu bezahlen (die Summe des wöchentlichen Bootsverleihes nach der offiziellen Preisliste ohne Ermäβigung /7).
Für jede Verzögerung mehr als drei Stunden für jeden angefangenen Kalendertag ist der Kunde verpflichtet , eine Vier-Tage-Miete zu zahlen ( Summe des wöchentlichen Bootsverleihes nach der offiziellen Preisliste ohne Ermäβigung /7) x 4) plus alle zusätzliche Kosten wegen der Verzögerung bei der Rückkehr des Bootes (Art. 14. Abs. 3 und 4, sowie sonstige Kosten, die direkt mit der angegebenen Verzögerung verbunden sind).
In dem Fall, dass der Kunde aus irgendeinem Grund das Boot in den Hafen zurückkehrt, dass nicht als Zielhafen durc den Vermieter bestimmt ist, zahlt der Kunde dem Vermieter alle Transferkosten bis zum Zielhafen, alle durch die Verzögerung bei der Rückkehr des Bootes entstandene Kosten, falls deshalb zur Verzögerung bei der Übergabe des Bootes einem anderen Kunden gekommen ist, sowie den Ausgleich für die während des Transfers aufgetretenen Schäden, die aber von der Versicherung nicht abgedeckt sind.
Bei der Rückgabe des Bootes überprüft der Vermieter in Anwesenheit des Kunden den allgemeinen Zustand des Bootes und der Ausstattung und prüft den aktuellen Bestand mit der Inventarliste, die durch die Übernahme des Schiffes unterzeichnet wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter von allen Schäden am Schiff, einem Teil des Schiffes, Ausrüstung oder Inventar zu benachrichtigen, sowie den Verlust von Teilen des Schiffes, der Ausrüstung oder des Inventars.
Der Kunde ist verantwortlich für den wegen der Beschädigung des Schiffes, der Teilen des Schiffes, der Ausrüstung oder des Inventars entstandenen Schaden, sowie den Verlust von Teilen des Schiffes, der Ausrüstung oder des Inventars, wenn der Schaden durch vorsätzliche, fahrlässige oder unsachgemäβe Behandlung des Kunden oder einer der Passagiere am Schiff verursacht ist. So verursachter Schaden wird von der Kaution abgezogen, und wenn die Höhe des Schadens gröβer als die Kaution und nicht von einer Versicherung gedeckt ist, wird der Vermieter Anspruch auf die Entschädigung vom Kunden bis zum vollen Betrag haben.
In dem Fall, dass der Kunde, aus irgendwelchem Grund den Mietvertrag verlängern will, ist er verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren, der, abhängig von der Verfügbarkeit vom Boot, die Verlängerung der Mietdauer ermöglichen wird.
Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Vermieter wird elektronisch durchgeführt werden. Wenn der Vermieter das verlangt, ist der Kunde verpflichtet, wegen der Verlängerung der Mietdauer in den Ausgangshafen zurückzukehren.
Der Vermieter ist verpflichtet, sich um die Realisierung aller Dienstleistungen zu kümmern, auf die er sich dem Kunden verpflichtet hat, und ist verpflichtet, in Übereinstimmung mit bewährten Praxis, sich um die Rechte und Interessen des Kunden zu kümmern.
Wenn dem Kunden alle vereinbarten Dienste nicht zur Verfügung gestellt werden, oder nicht so, wie es vereinbart wurde, ist der Vermieter dem Kunden gegenüber verantwortlich in der Weise, die in diesen Allgemeinen Bedingungen genauer beschrieben ist.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich, wenn er dem Kunden alle vereinbarten Dienstleistungen wegen einer höheren Gewalt (Krieg, Unruhe, Streik, Terrorismus Umweltkatastrophe usw.) nicht erbringen kann, oder nicht in der Weise, in der diese Dienstleistungen vereinbart wurden.
Im Fall des Defekts des Bootes oder seiner Ausrüstung, der das Ergebnis einer natürlichen Abnutzung des Bootes oder der Ausrüstung ist, ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel innerhalb von 48 Stunden nach dem Erhalt der Benachrichtigung zu entfernen. In diesem Fall hat der Kunde kein Recht auf irgendwelche Entschädigung.
Wenn der Vemieter aus irgendeinen Grund nicht in der Lage ist, den Mangel innerhalb von 48 Stunden zu entfernen, hat der Kunde das Recht auf die Kündigung des Mietvertrags und auf die Rückerstattung der Miete für so viele Tage, wie er das Boot nicht benutzt hat. In dem Fall wird der Vermieter dem Gast den Transport zum Ausgangshafen versichern.
Für die Fälle aus dem Absätz 1 dieses Artikels wird irgendeine andere Verantwortung des Vermieters ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich:
- dass er und andere Passagiere am Boot gültige Reisepässe haben werden. Die durch den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl der Dokumente verursachten Kosten während der Reise gehen zu Lasten des Kunden;
- das Boot, sein Inventar und seine Ausrüstung sorgfälltig und gewissenhaft zu verwalten, in der gleichen Weise, wie er eigene Immobilien verwalten würde, und sich in jeder Hinsicht verantwortungsvoll zu verhalten;
- das Boot nicht unter Alkohol-und Drogeneinfluss zu betreiben;
- innerhalb der Grenzen der Hoheitsgewässern von der Republik Kroatien zu navigieren;
- nicht in den verbotenen Zonen zu navigieren (militärische Zonen, etc)
- weder navigieren, noch Routen planen ohne die Navigatinskarten undNavigationsführer zu studieren, und vor allem nicht in unzureichend erforschten und mit Navigationskarten unzureichend bedekten Bereichen zu navigieren;
- die Route sorgfälltig zu planen un an sie zu halten;
- am Abend vor der Rückkehr in den Ausgangshafen im Ausgangshafen zu sein, bzw. in einem Abstand von höchstens 5 nautische Meilen vom Ausgangshafen.
- nicht in der Nacht zu navigieren
- nur unter sicheren Wetterverhältnissen und bei guter Sicht zu navigieren, sowie die gefährlichen Navigationzonen zu vermeiden;
- den Hafen oder den Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Windgeschwindigkeit gröβer als 20 Knoten ist, oder wenn man erwartet, dass sie so groβ oder noch gröβer sein wird, sowie den Hafen oder den Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Wetterverhältnisse instabil sind, oder wenn man ungünstiges Wetter erwartet;
- den Hafen oder den Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn ein wichtiger Teil der Ausrüstung (z. B. Motor, Seile, Lenzpumpe, Ankerausrüstung, Navigationslichter, Sicherheitsausrüstung) nicht korrekt ist;
- den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörde die Bootfahrt verboten hat, im Fall unzureichender Versorgung mit Treibstoff und Wasser oder wenn der Gesundheitszustand einer der Reisenden derart ist, dass ihn die weitere Fahrt in Gefahr bringen könnte;
- das Boot nicht für kommerziele Zwecke zu benutzen (Transport von Personen und Gütern für Bezahlung), für das professionelle Angeln, Segelchule und alles, was mit einem kommerzionellen Zweck zu tun hat;
- das Boot nicht weiterzuverleihen oder es einer dritten Person zu Benutzung geben;
- dass auf dem Boot nur die, in der Personenliste angegebenen Personen sein werden;
- mit mehr Personen einschiffen, als für dieses Boot vorgesehen ist;
- an Regatten oder Rennen nicht teilzunehmen, ohne die Zustimmung des Vermieters;
- ein anderes Boot/Schiff nicht zu schleppen, außer in dringenden Fällen;
- alle vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu vermeiden, die das Abschleppen des Bootes erfordern würde, das der Gegenstand dieses Mietvertrags ist. Wenn es zu solcher Situation kommt, ist der Kunde verpflichtet, während er auf das Abschleppen wartet, alle Sicherheitsmaßnahmen, sowie andere erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, und sofort den Vermieter zu kontaktieren. Die Kosten für das Abschleppen kann der Kunde nicht ohne Zustimmung des Vermieters vereinbaren, sonst gehen alle Kosten des Abschleppens zu Lasten des Kunden;
- die Zoll-und andere Gesetze und Verordnungen der Republik Kroatien zu respektieren, auf das Boot nicht die Gegenstände einzutragen, die keine Deklaration haben, sowie dieGegenstände, die in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften in die Republik Kroatien nicht eingeführt werden können;
- dass sich der Kunde, sowie andere Passagiere auf dem Boot, im Einklang mit dem Gesetz und mit den Vorschriften der Republik Kroatien verhalten werden, besonders dass sie die Vorschriften über den Fischfang und die Unterwasserjagd, sowie die Verordnungen über die archäologischen Güter respektieren werden, da keine dieser Aktivitäten ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörden gestattet ist;
- dass der Vermieter den Vertrag über den Bootsverleih kündigen kann, falls der Kunde oder einer der Passagiere irgendeine Bestimmung eines Gesetzes oder einer Verordnung der Republik Kroatien verletzt hat. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, das Boot gleich zu übernehmen und der Kunde hat kein Recht auf die Entschädigung;
- dass für jede Verletzung des Gesetzes oder jede begangene Straftat während der Laufzeit des Mietvertrags, die mit dem Boot als dem Gegenstand dieses Vertrags verbunden ist, und die als eine Folge der Handlung oder der Unterlassung des Kunden oder einer der Passagiere zu verstehen wäre, ist nur der Kunde oder der Passagiere auf dem Boot verantwortlich;
- dass der Kunde jedeVerantwortung auf sich nehmen und jeden Schaden, sowie alle Kosten ersetzen wird, die die Folge der Handlung oder der Unterlassung des Kunden sind und für die der Vermieter auf jeder Grundlage einer dritten Person verantwortlich; ist.
- dass die Verantwortung des Kunden für den verursachten Schaden, die Gesetzverletzung oder die Straftat, die während der Laufzeit des Mietvertrags und im Zusammenhang mit dem Mietsvertrag entstanden sind, und deren Auftreten und Begehung erst nach dem Ende des Mietverhältnisses festgestellt ist, nicht aufhört, nachdem der Mietsvertrag ausläuft (die Verantwortung des Kunden dauert bis zum endgültigen oder rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens);
- im Fall einer Bootskatastrophe, eines Unfalls oder eines anderen Notfalls den Ablauf der Ereignisse zu notieren und gleich den Vermieter darüber zu informieren, sowie eine Anzeige über die Havarie an die nächstgelegene Hafenbehörde zu erstatten und alle anderen notwendigen und vorgeschriebenen Maβnahmen nach den Anweiseungen der zuständigen Behörde oder des Vermieters zu ergreifen;
- im Fall des Verschwindens des Bootes oder der Ausrüstung, der Unmöglichkeit, das Boot zu verwalten, sowie im Fall der Beschlagnahme oder der Beschlagnahme des Bootes, oder im Fall, dass dem Kunden oder dem Boot die Bootfahrt verboten wird, gleich den Vermieter und die zuständigen Behörden darüber zu informieren , sowie alle erforderlichen Maβnahmen zu ergreifen nach Anweisungen der zuständigen Behörden und/oder des Vermieters;
- im Fall der Beschädigung des Bootes oder seiner Ausrüstung, die als Folge der natürlichen Abnutzung zu betrachten ist, gleich den Vermieter darüber zu informieren und seinen Anweisungen zu folgen;
- jeden durch die Schuld oder die Unaufmerksamkeit des Kunden verursachten und durch eine Versicherung nicht gedeckten Schaden, für den der Vermieter einer dritten Person verantwortlich ist, dem Vermieter vollständig zu ersetzen;
- die alleinige und volle Verantwortung zu übernehmen im Fall, dass der zuständige Organ der staatlichen Verwaltung wegen der rechtswidrigen Handlungen während der Dauer des Mietverhältnisses das Boot beschlagnimmt (der kommerzielle Fischfang, Verkauf der Anttiquitäten). Der Kunde übernimmt die alleinige und volle Verantwortung vor den zuständigen Organen der staatlichen Verwaltung, sowie vor dem Vermieter, für den Schaden, der als Folge der beschriebenen, rechtswidrigen Handlungen zu betrachten wäre;
- in der vorgeschriebenen Weise und an bestimmten, dafür vorgesehenen Stellen zu tanken, sowie den Müll an die zu diesem Zweck bestimmten Stellen abzulegen. Der Kunde ist verantwortlich für die Meeresverschmutzung, die beim Tanken aufgetreten ist, sowie für die Abfallentsorgung auβerhalb der Abfallentsorgungsanlagen;
- täglich die Ölmenge im Motor zu überprüfen. Der Kunde ist ausschlieβlich und allein verantwortlich für jeden Schaden, die die Folge des Ölmangels im Motor wäre;
- das Logbuch regelmäβig zu führen und es nach dem Ablauf des Mietverhältnisses auf dem Boot zu lassen;
- kein Haustier auf das Boot zu nehmen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters;
- nur in sicheren Häfen zu verankern und mit dem Boot anzulegen und dabei die aktuellen und kommenden Wetterverhältnisse zu berücksichtigen;
- völlig verantwortlich für jeden Schaden zu sein, der direkte Folge des Anlegens oder der Verankerung in unsicheren Häfen wäre;
Der Kunder ist verpflichtet, alle auf der Liste aufgeführten Passagiere mit diesen Allgemeinen Bedingungen vertraut zu machen.
Der Kunde muss einen gültigen Bootsführerschein haben, sowie ein Zeugnis/eine Bestätigung über die bestandene Prüfung im Umgang mit dem Radiosender.
Neben den oben genannten muss der Kunde maritime Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um das Boot, das der Gegenstand dieses Mietvertrags ist, steuern zu können.
Der Vermieter kann von dem Kunden verlangen, seine maritime Kenntnisse und Fähigkeiten in Anwesenheit der berechtigten Person des Vermieters zu demonstrieren. Die Kosten des Tests werden von dem Kunden getragen werden. Zum Testen verbrachte Zeit ist im Zeitraum eingeschlossen, in dem das Boot verliehen wurde.
Wenn während des Tests der Vermieter feststellt, dass der Kunde unzureichende Kenntnisse und Erfahrungen hat, um ein Boot zu steuern, oder dass er keinen gültigen Bootsführerschein oder kein Zeugnis/keine Bestätigung über die bestandene Prüfung im Umgang mit dem Radiosender hat, hat der Vermieter das Recht , das Verlassen des Hafens zu verbieten und gleich den Mietsvertrag zu kündigen. In dem Fall behält der Vermieter den gesamten bezahlten Verleihbetrag. Der Kunde hat kein Recht auf die irgendeine Entschädigung.
Für alle Folgen , die aufgrund der Überlassung des Bootes unerfahrenen und unqualifizierten Personen auftreten könnten, ist der Kunde verantwortlich.
Jedes Boot ist durch obligatorische Versicherung gegen Schäden an Dritten versichert, durch die freiwillige Versicherung gegen den Schaden an Dingen im Eigentum der Dritten, durch Kaskoversicherung nach dem angegebenen Wert des Bootes, sowie durch die Versicherung des Kunden und der Passagiere auf dem Boot gegen Unfälle.
Die Kaskoversicherung deckt alle Schäden die dem Kautionbeitrag überschreiten, auβer die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
Die Versicherung wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Versicherers bereitgestellt, bei dem der Vermieter das Boot versichert hat.
Das Vermöger des Kunden und der Passagiere auf dem Boot ist nicht gesichert.
Der Kunde und der Passagiere haben keine Krankenversicherung.
Jede Beschädigung des Bootes , eines Bootsteiles oder seiner Ausrüstung, sowie den Verlust des Bootes oder seiner Ausrüstung , muss der Kunde sofort dem Vermieter mitteilen.
Im Fall der gröβeren Katastrophen und Unfällen , sowie im Fall der Teilnahme von mehreren Personen oder Booten am unerwünschten Ereignis, ist der Kunde verpflichtet, das Ereignis unverzüglich der zuständigen Hafenbehörde zu melden. Der Kunde ist auch verpflichtet, das ganze Verfahren gemäβ den Anweisungen der zuständigen Behörde und des Vermieters durchzuführen und alle notwendigen Unterlagen zu sammeln wegen der Ausübung der Rechte vom Versicherer.
Für durch die Versicherungspolice abgedeckte Schäden, die dem Vermieter, der zuständigen Behörden und dem Versicherer nicht sofort gemeldet wurden, sowie für die Schäden, für die die nötige Unterlagen/Dokumentation nicht herbeigebracht wurde, weshalb sie vom Versicherer nicht akzeptiert wurden, ist voll und ausschlieβlich der Kunde verantwortlich.
Wenn das Boot oder ein Teil des Bootes beschädigt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Kaskoversicherung nur bis zur Höhe der Kaution zu zahlen.
Wenn das Boot, ein Teil des Bootes oder die Ausrüstung durch vorsätzliche Handlungen des Kunden oder der Passagiere, bzw. wegen ihrer groben Fahrlässigkeit beschädigt oder verloren werden, dann zahlt der Kunde die volle Entschädigung.
Durch Ölmangel verursachte Motorschäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und die Haftung für die hieraus verursachte Motorschäden und Kosten übernimmt de Kunde.
Die Verantwortung für die während der Laufzeit des Mietverhältnisses entstandenen Kosten
Der Kunde hat die Schadenersatzespflicht für alle Schäden und Mängel, die eingetreten sind, während das Boot unter seiner Verantwortung war, die aber als keine Folge der natürlichen Abnutzung des Bootes akzeptierbar wären.
Wenn es nötig ist, dass der Kunde eine Reparatur durchführt, muss er sich mit dem Vermieter über die technische Rechtfertigkeit der Reparatur vereinbaren, sowie eine Vereinbarung mit ihm erziehlen,über die Person, die die Reparatur durchführen wird.
Für alle durch die unbefugte Reparatur entstandenen Kosten ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde hat keine Schadenersatzespflicht für alle Schäden und Mängel, die eingetreten sind, während das Boot unter seiner Verantwortung war, die aber die Folge der natürlichen Abnutzung des Bootes sind. Solche Kosten werden vom Vermieter getragen werden. Wenn es nötig ist, dass der Kunde eine Reparatur durchführt, muss er sich mit dem Vermieter über die technische und finanzielle Rechtfertigkeit der Reparatur vereinbaren, sowie eine Vereinbarung mit ihm erziehlen,über die Person, die die Reparatur durchführen wird. Falls es dem Vermieter nicht möglich ist, die Reparatur direkt zu bezahlen, trägt der Kunde die Kosten der Reparatur. Die Rückzahlung des vollen Rechnungsbetrags von der Seite des Vermieters erfolgt nach der eingereichten Rechnung.
Für alle durch die unbefugte Reparatur entstandenen Kosten ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über alle Frakturen und Schäden zu informieren gleich nach ihrer Entstehung, unabhängig von der Ursache. Wenn es nötig ist, eine Reparatur gleich durchzuführen , darf es der Kunde ohne Vereinbarung mit dem
Vermieter und seinen Anweisungen nicht machen. Ansonsten trägt der Kunde alle Kosten, die durch eine unbefugte Reparatur oder das Ersetzen der Bootsteile entstehen könnten.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für das persönliche auf dem Boot oder in den Räumen des Vermieters aufbewahrte Eigentum des Kunden, der Passagiere auf dem Boot oder eines Dritten.
Durch die Unterzeichnung des Vertrags über den Bootsverleih verzichtet der Kunde auf die Schadenersatzansprüche nach dem Absatz 1 dieses Artikels.
Die Nutzung der Dienste eines professionellen Skippers
Wenn die Person die ein Boot verleihen will auch den Dienst eines professionellen Skippers nutzen möchte, muss sie das schon bei der Bootsbuchung anfordern.
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf den Kunden, auch wenn das Boot von einem professionellen Skiper gesteuert wird, mit folgenden Ausnahmen:
- die Kaution kann man nicht benutzen, um die Kosten zu bezahlen, die durch die Unaufmerksamkeit des Skippers oder sein unprofessionelles Steuern des Bootes entstehen;
- Der Skipper ist verpflichtet, täglich die Ölmenge im Motor zu kontrolieren und ist für die Schäden und Verluste verantwortlich, die folglich der Ölmenge im Motor entstehen können;
- Der Skipper ist für alle, durch Unaufmerksamkeit oder sein unprofessionelles Steuern des Bootes entstandenen Schäden und Verluste verantwortlich, die als Folge der Beschädigung des Unterwasserteils des Bootes eintreten;
- Jeder Schaden, der vorsätzlich oder aufgrund der Unaufmerksamkeit, groben Fahrlässigkeit, schlechten Bootuntersuchung oder Nichteinhaltung der geschriebenen und ungeschriebenen maritimen Gesetzen eintritt, geht zu Lasten des Skippers, bzw. seiner professionellen Versicherungspolice;
- Für alle durch die unbefugte Reparatur und das Ersetzen der Bootsteile entstandenen Kosten ist der Skipper verantwortlich (art. 37, Art.38 und Art. 39 der Allgemeinen Bedingungen).
Jeder Kunde hat das Beschwerderecht wegen der, seiner Meinung nach, schlechten oder unvölligen Dienstleistung.
Der Kunde hat das Schadenersatzrecht nur wenn er gleich nach der Rückkehr die Beschwerde schriftlich und mit allen dazugehörenden Unterlagen und Fotografien einreicht. Die schriftliche Beschwerde ist von dem Kunden und vom Vermieter zu unterzeichnen. Nachträglich erhaltene Beschwerden, sowie ohne anliegende Dokumentation eingereichte Beschwerden, werden vom Vermieter nicht berücksichtigt werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, über die schriftliche Beschwerde innerhalb von 15 Tagen zu entscheiden.
Im Stretfall entscheidet das Gericht, das für den Ort zuständig ist, in dem der Vermieter seinen Wohnsitz hat.
Auf die Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Vermieter wird das kroatische Recht angewendet.